Archiv 25. Juli 2019

Negativzinsen – bald auch für Privatpersonen?

EZB

Banken müssen schon seit einigen Jahren Negativzinsen bei der EZB bezahlen

Vermögensvernichtung durch Negativzinsen

Die Europäische Zentralbank hält an Ihrer Niedrigzinspolitik fest. Dies setzt Banken zunehmend unter Druck. Seit über fünf Jahren müssen sie für ihre eigenen Einlagen bei der EZB einen Strafzins von -0,4% entrichten. Früher erzielten die Kreditinstitute einen nicht unerheblichen Anteil ihres Gewinns aus dem Zinsgeschäft, welcher aufgrund dieser Problematik gravierend eingebrochen ist. Verschiedene Banken haben bereits Negativzinsen für Privatanleger eingeführt oder wägen dies nun intensiv ab.

Negativzinsen auch für Privatanleger

In Baden-Württemberg denken gerade die Sparkassen darüber nach, Negativzinsen nicht nur Unternehmenskunden sondern auch Privatpersonen zu belasten (siehe Bericht des Handelsblatts vom 24.07.2019). Für die ohnehin gebeutelten Sparer wäre dies ein weiterer Schritt zur kontinuierlichen Vermögensenteignung. Die Inflationsrate schlägt bereits mit durchschnittlich mit 2% (= Ziel der EZB) zu Buche. Sollten nun auch noch Negativzinsen belastet werden, wäre dies eine Reduzierung der Kaufkraft von ungefähr 2,5% pro Jahr. Nach zehn Jahren würden nur noch 75% des bisherigen Netto-Vermögens übrig bleiben.

Tendenz ist nicht neu

In einer Umfrage der Bundesbank bei über 1.500 deutschen Banken im August 2017 gab jedes zweite Kreditinstitut an bereit zu sein, bei anhaltend niedrigem oder sogar weiter sinkenden Zinsniveau auch Negativzinsen an Privatpersonen weiterzugeben. Damals war dies nur bei jeder zwölften Bank der Fall, und dann zumeist erst bei größeren Vermögen. Im August 2018 gab die Hamburger Sparkasse bekannt, vermögenden Privatkunden ab einer Einlagesumme von EUR 500.000 mit -0,4% (analog dem EZB-Stafzins für Banken) zu belasten (siehe Fokus-Bericht vom 23.08.2018). Bereits 2016 führte die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee eine solche Maßnahme ein, um keine zusätzliche Belastung in Ihren Büchern zu haben (siehe Merkur-Bericht vom 11.08.2016).

Schutz vor Negativzinsen

Privatpersonen sollten Schutzmaßnahmen vor Negativzinsen ergreifen.

Schutz vor Negativzinsen für Privatpersonen

Da sich die Tendenz zu Negativzinsen für Privatpersonen fortsetzt sollten Sie prüfen, welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können. Wir empfehlen dazu folgende Schritte:

  • Sprechen Sie mit Ihren Bankberatern über die Situation im jeweiligen Kreditinstitut. Gerade Banken mit Verlusten oder geringen Eigenkapitalquoten könnten eher zur Einführung von Negativzinsen gezwungen sein. Lassen Sie sich die Stellungnahme auch schriftlich geben.
  • Tendenziell werden eher größere Vermögen belastet. Halten Sie daher pro Bank nicht mehr als EUR 100.000 an Geldanlagen (dies ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, da Einlagen ohnehin nur bis EUR 100.000 (pro Bank pro Person) durch die Einlagensicherung geschützt sind.
  • Guthaben, die wahrscheinlich nicht in den nächsten ein bis zwei Jahren für Anschaffungen oder den persönlichen Lebensunterhalt verwendet werden, sollten längerfristig investiert werden.
  • Prüfen Sie alternative Anlagen. Z.B. unsere Anlagestrategie „Vermögenssicherung“, womit langfristig der reale Kapitalerhalt (= Ausgleich der Inflationsrate) sichergestellt sein sollte.
  • Wechseln Sie zu Banken, die noch eine – im Rahmen des aktuellen Zinsumfeldes – attraktive Guthabenverzinsung bieten. Unsere Kooperationspartner bieten aktuell (Stand 25.07.19) 0,36% p.a. auf Tagesgeld und 0,44% für Festgeld mit vier Monaten Laufzeit.
  • Als Alternative können auch Edelmetalle wie Gold in Ihrer Anlagestrategie beigemischt werden. Sie erhalten hier zwar keine Zinserträge. Edelmetalle sollten jedoch zur Stabilisierung Ihres Vermögens beitragen.
  • Informieren Sie sich über weitere Geldanlage-Möglichkeiten. Z.B in unserem kostenfreien Ratgeber „Geldanlage für den Ruhestand“
Florian Herfurth vor der EZB

Florian Herfurth – Autor dieses Blog-Artikels – vor der EZB in Frankfurt

Fazit

Es ist (noch) kein Anlass zur Panik geboten. Sollten Sie von Ihrer Bank über die Einführung von Negativzinsen für Privatpersonen informiert werden, ist ein Wechsel der Bankverbindung sehr überlegenswert. Nutzen Sie die oben beschriebenen Gegenmaßnahmen. Bei Fragen sind wir telefonisch und persönlich gerne für Sie da.

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Die Patientenverfügung – ein Muss für jeden Volljährigen

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen

Mit einer Patientenverfügung den eigenen Willen für Notfälle hinterlegen

Nicht nur bei älteren Menschen kann es vorkommen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen zu äußern. Gerade bei schwerer Krankheit und bei Unfällen ist es aber dringend notwendig, eine Anweisung an die behandeln Ärzte zu erteilen, welche Behandlung gewünscht – und viel wichtiger noch – was nicht gewünscht ist. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Patientenverfügung geschaffen.

Auch für junge Menschen empfehlenswert

Dies kann bei jungen, gesunden Menschen (denken Sie an den Unfall des durchtrainierten Top-Sportlers Michael Schumacher) ebenso notwendig sein wie bei lebenserfahrenen Männern und Frauen, die an körperlichen Gebrechen leiden. Die medizinische Behandlung im letzten Lebensjahr kostet durchschnittlich so viel, wie alle anderen Jahre zusammen. Dies können sich z.B. auch unseriöse Heimbetreiber zunutze machen, indem sie an ihren Bewohnern alle (möglichst ertragsbringenden) Behandlungen durchführen. Ob diese nun notwendig sind und dem Wohle des Patienten dienen ist dahingestellt. Wer sich nicht mehr äußern kann und seinen Willen nicht schriftlich hinterlegt hat, ermöglicht „schwarzen Schafen“ ein leichtes Spiel.


Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten, wie eine Patientenverfügung erstellt wird. Wir haben Spezialanbieter getestet und für unsere Kunden Sonderkonditionen verhandelt.


Noch viele Menschen haben keine Patientenverfügung

Aus meiner Praxis weiß ich, dass es noch immer zahlreiche Menschen gibt, die nicht eine solche Regelung für sich und ihre Familie erstellt haben. Andere haben bereits eine Patientenverfügung abgeschlossen haben. Der Inhalt ist jedoch oftmals veraltet. Der medizinische Fortschritt bietet neue Möglichkeiten, es kommt auch vor, dass sich die persönlichen Ansichten aufgrund von veränderter familiärer oder gesundheitlicher Situation verändert hat. Eine Patientenverfügung sollte daher regelmäßig – einmal pro Jahr ist empfehlenswert – auf Aktualität hin überprüft werden.

Sofern der Entschluss zur Erstellung einer Patientenverfügung getroffen wurde, gehen die meisten hierfür zum Notar. Dies ist eine Möglichkeit, die jedoch teuer ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden sollte, wofür jedes Mal weitere Kosten entstehen.

Spezialanbieter empfehlenswert

Spezialanbieter bieten hier gute Lösungen an. Anhand von medizinisch und rechtlich exakt ausgearbeiteten Formulierungen lässt sich mit einem Fragebogen eine individuelle Patientenverfügung erstellen, oftmals gibt es in einer Paketlösung noch zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Kosten sind dabei wesentlich günstiger als jene des Notars. Eine notarielle Beurkundung (oder auch die günstigere Beglaubigung) ist in jenen Fällen angebracht, in denen es zu Streit in der Familie über die in der Patientenverfügung hinterlegten Anweisungen kommen könnte.


Sie möchten Sie beraten lassen, wie eine Patientenverfügung am besten erstellt werden kann? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten. Jetzt anrufen oder gleich Termin vereinbaren.


Patientenverfügung online

Formulare aus dem Internet sind oft kostenfrei, aber selten ausreichend genau formuliert

Kostenfreie Formulare sind oft nicht ausreichend formuliert

Weniger empfehlenswert sind kostenfreie Formulare aus dem Internet, da daraus oft keine ausreichend präzise medizinischen Formulierungen an die behandelnden Ärzte hervorgeht. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wohl kein Laie in der Lage ist, die Inhalte fachlich sauber niederzuschreiben. Von selbst erstellten Dokumenten ist daher in jedem Fall abzuraten. Ratsam ist auch, in einer ruhigen Minute ein Gespräch mit dem vertrauten Hausarzt zu führen, der über die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten beraten kann.

Patientenverfügung muss im Notfall schnell gefunden werden

Durchschnittlich dauert es drei Tage, bis eine Patientenverfügung bei den behandelnden Ärzten vorliegt. Dies ist viel zu lange, da die Entscheidungen mit großen Auswirkungen auf die künftige Gesundheit kurz nach dem Notfall getroffen werden müssen. Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie bei Bedarf nicht schnell gefunden wird. Empfehlenswert sind daher auch Services wie ein Aufkleber mit Download-Code auf der Krankenversichertenkarte. Danach suchen Notfallmediziner und Sanitäter umgehend, schon alleine im die Kosten abrechnen zu können. Mittels Smartphone lässt sich die Patientenverfügung so schnell abrufen und zeigt den Willen des Patienten auf. Aufbewahrt wird eine Patientenverfügung am besten in einem Notfallordner, in dem auch andere wichtige Dokumente (oder Kopien davon) hinterlegt sind.

Erstellen Sie daher zeitnah eine Patientenverfügung bzw. überprüfen Sie sie auf Aktualität. Sprechen Sie darauf auch Ihre Familie und Freunde an. Sie werden es Ihnen spätestens dann danken, wenn ein Notfall eingetreten ist.

Versicherungen im Ruhestand – was ist wirklich notwendig?

Versicherungen im Ruhestand – Sinn und Unsinn

Versicherungen im Ruhestand

Wer seine Versicherungen auch im Ruhestand regelmäßig überprüft, kann viel Geld sparen

Versicherungen sind für die meisten Menschen ein eher lästiges Thema, dabei können sie die Auswirkung von eingetretenen Schäden finanziell minimieren. Aus Sicht der Verbraucher kosten sie viel Geld und leisten im Bedarfsfall nichts oder nur wenig. Trotzdem schlummern viele Versicherungsverträge angestaubt in Aktenordnern vor sich hin und werden nie mehr überprüft. Was dringend notwendig wäre, denn manche im Erwerbsleben sinnvollen Absicherungen sind im Ruhestand nicht mehr (im bisherigen Ausmaß) notwendig. Andere Versicherungsverträge wiederum könnten bei einer anderen Gesellschaft deutlich günstiger abgeschlossen werden.

In Deutschland werden pro Jahr ungefähr 14,5 Milliarden Euro an Versicherungsprovisionen bezahlt. Pro Haushalt bedeutet das durchschnittlich rund EUR 350 bei knapp elf Versicherungsverträgen. Die Provisionen fallen nicht nur bei einem Produktabschluss an, sondern werden auch von den laufenden Beiträgen anteilig berechnet. Es gibt also Einiges an Einsparungspotential im Bereich der Versicherungen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit und überprüfen Sie Ihre Versicherungen regelmäßig auf den tatsächlichen Bedarf und ob es eine vergleichbare Leistung bei einem anderen Anbieter günstiger gibt. Sie sollten daher – ähnlich wie bei den Banken – darauf achten, dass ihr Berater Ihnen eine breite Produktpalette von verschiedenen Anbietern offerieren kann und nicht nur für eine oder wenige Gesellschaften tätig ist.

Doch welche Versicherungen sind im Ruhestand noch wirklich notwendig und welche können Sie getrost kündigen?


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Pflichtversicherungen

Diese Versicherungen sollten Sie in jedem Fall besitzen:

KfZ-Schaden

Wer ein Auto besitzt muss auch eine KfZ-Versicherung abschließen

KfZ-Versicherung

Sofern Sie ein Auto besitzen, muss dieses auch versichert sein. Hier lässt sich Geld sparen, wenn das KfZ schon etwas älter ist und daher von Vollkasko auf Teilkasko oder die reine KfZ-Haft- pflichtversicherung umgestellt wird.

Krankenversicherung

Auch Ruheständler müssen sich krankenversichern. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden innerhalb der Krankenkasse Mitglied in der Krankenversicherung der Rent- ner. Der selbst zu zahlende Beitrag reduziert sich um 50%. Bei privat Krankenversicherten muss der bisherige Beitrag weiter- bezahlt werden. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten reduziert sich der Beitrag nicht (im Zusammenhang mit den niedrigeren Renten-Einkommen ggü. dem Berufsleben).


Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Finanzthemen? Wir beraten Sie gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Notwendige Versicherungen im Ruhestand

In diese Kategorie fallen empfehlenswerte Versicherungsprodukte.

Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie andere Menschen oder Gegenstände verletzen oder beschädigen. Beliebt sind Familienversicherungen, die alle in einem Haushalt lebenden Personen mitversichern. Sofern Ihre Kinder mittlerweile ausgezogen sind, lässt sich die Versicherungsprämie womöglich reduzieren, also ein Einzel- oder Partner- statt einem Familienvertrag. Umgekehrt ist es, wenn Sie im Ruhestand zu Ihren Kindern ziehen. Hier sollte geprüft werden, ob Sie sich in der Familienversicherung der Kinder mitversichern können und damit Geld sparen. Wichtig ist auch, die Versicherung in der notwendigen Höhe abzuschließen, 3 bzw. 5 Millionen Euro sind empfehlenswert. Überprüfen Sie auch immer wieder, ob alle notwendigen Bereiche mitversichert sind.

Hausrat

Diese Variante sichert Sie gegen Schäden von in Ihrer Wohnung oder Haus befindlichen Gegenständen oder auch Diebstahl ab. Sie macht daher auch im Ruhestand Sinn. Sie sollten Kaufverträge oder Kassenzettel sicher aufbewahren um im Ernstfall auch gegenüber der Versicherung belegen zu können, wie der Neupreis der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände war. Beim Umzug in eine kleinere Wohnung reduziert sich zumeist der Hausrat, weshalb auch hier durch Anpassung der Versicherungssumme Geld gespart werden kann.

Wohngebäude

Als Immobilienbesitzer sollten Sie Ihr Haus ebenfalls absichern. Brände, Blitzschläge oder Wasserrohrbrüche können ansonsten große Schäden verursachen, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Zeigen Sie auch barrierefreie Umbau- ten oder umfangreiche Renovierungsmaßnahmen bei der Ver- sicherung an, um keine Unterversicherung zu riskieren. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung ansonsten womöglich nicht den kompletten Schaden.


Sie möchten Ihre Versicherungen überprüfen lassen? Über renommierte Kooperationspartner lassen wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Alternativvorschlag erstellen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung.


Optionale Versicherungen im Ruhestand

Diese Versicherungen sind in bestimmten Fällen empfehlenswert, müssen aber nicht unbedingt vorhanden sein.

Krankenzusatz-Versicherung

Eine Krankenzusatz-Versicherung ist im Ruhestand nicht mehr zwingend erforderlich

Krankenzusatz

Wer sich im Ruhestand für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder umfassenden Zahnersatz sichern möchte, der sollte rechtzeitig eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Ein Neuabschluss wird in der Rente sehr teuer sein und die Meisten daher abschrecken. Unsinnig ist die Komponente des Krankenhaustagegelds. Bei Berufstätigen kann dies Einkommenseinbußen mindern, die bei Rentnern und Pensionären jedoch nicht mehr vorkommen.

Pflegezusatzversicherung

Seit dem 01.01.2017 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Feststellung von Pflegenotwendigkeit. Zuvor wurden nur körperliche Beeinträchtigungen zur Beurteilung der Pflegebedürftig herangezogen, mittlerweile werden auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Aus den Bewertungen dieser Faktoren erfolgt die Einstufung in fünf verschiedene Pflegegrade, wovon die nachfolgenden Leistungen aus der Pflegeversicherung abhängen (alle Angaben in EUR):

PflegegradAmbulante GeldleistungAmbulante SachleistungAmbulanter (zweckgebundener) EntlastungsbetragVollstationärer Leistungsbetrag
1------125125
2316689125770
35451.2981251.262
47281.6121251.775
59011.9951252.005

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Stand 2017)

Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Pflegekasse oder der privaten Krankenkasse auf. Wichtig ist, dass diese Leistungen rechtzeitig beantragt werden, eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann als eine Art Teilkasko-Versicherung angesehen werden, den kompletten Aufwand deckt sie nicht ab. Die Versorgungslücke kann durchaus EUR 2.500 pro Monat betragen. Eine Pflegezusatzversicherung springt für diese Differenz ein (je nach Ausgestaltung auch nur teilweise!). Interessant ist diese Versicherung für folgende Personengruppen:

  • Sie möchten ein Stück weit absichern, damit Kinder nicht mit dem Elternunterhalt belastet werden.
  • Aber gerade auch, wer keine Angehörigen hat, die ihn pflegen könnten, sollte sich über eine Pflegezusatzversicherung Gedanken machen, da er im Pflegefall definitiv auf fremde Hilfe angewiesen sein wird.
  • Auch kinderlose Paare dürfen das Thema nicht einfach zur Seite schieben: wenn der Partner mit der höheren Rente ins Pflegeheim kommt, ist es für den anderen mit der ge- ringeren Rente oft nicht mehr möglich, die angemietete Immobilie zu halten.
  • Menschen, die den Wunsch haben, möglichst lange zu- hause wohnen zubleiben, sollte den Fokus besonders auf den ambulanten Bereich legen. Indem Sie es sich leisten können, umfassend zuhause gepflegt zu werden, wird der Umzug ins Heim zumindest aufgeschoben.
  • Wer nun meint, er pflege einen besonders gesunden Lebenswandel und hat daher nur ein geringes Pflegerisiko, sei gewarnt: im hohen Alter steigt der Anteil der Pflegebedürftigkeit stark an. Außerdem wurde womöglich aufgrund des hohen Alters mehr Geld aus der Altersvorsorge verbraucht, als bei einem Menschen, der bereits mit 70 Jahren zum Pflegefall wurde.

Es gibt vier Arten von zusätzlichen Pflegeversicherungen

Staatlich geförderte Pflegevorsorge:

Vorteilhaft ist, dass Versicherungsgesellschaften Kunden nicht wegen Vorerkran- kungen ablehnen dürfen. Die Versicherungen sind daher jedoch oft teurer, da die Gesellschaften automatisch einen Risikoaufschlag einkalkulieren. Auch wird die Versorgungslücke mit diesen Versicherungen oft nicht abgedeckt.

Pflegerentenversicherung

Sie ist mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Sie hat etwas den Charakter einer Geldanlage, womit stabile Beiträge möglich sind. Die Beitragszahlungen können (vorübergehend) gesenkt werden, was jedoch später die Leistungen im Pflegefall reduzieren. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten erhält der Versicherte eine nach Pflegegrad gestaffelte Rente, die steuerfrei ausbezahlt wird. Diese Produkte sind teurer als Pflegetagegeldversicherungen.

Pflegetagegeld

Es wird – abhängig vom Pflegegrad – Geld an den Versicherten ausbezahlt, das aber frei verwendet werden kann. Die Beiträge für die Versicherung müssen später weiterbezahlt werden! Dieses Produkt sollten daher nur Menschen abschließen, die sich auch später noch diese Aufwände leisten können. Falls die Versicherung aus Kostengründen gekündigt werden muss, entfällt der Versicherungsschutz!

Pflegekostenversicherung

Sie wiederum erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten von häuslicher oder stationärer Pflege. Sie ist daher deutlich unflexibler als die Pflegerentenversicherung, deren Auszahlungen beliebig verwendet werden können. Anderseits werden die Kosten auch bei Preissteigerung (z.B. durch Inflation) automatisch beglichen.

Wer darüber nachdenkt, seinen Lebensabend im Ausland (insb. außerhalb der EU) zu verbringen, muss unbedingt klären, ob seine Versicherung auch in dem angedachten Wohnsitzland Leistungen erbringt. Schwierig ist die Frage zu beantworten, wann der richtige Zeitpunkt ist, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. In jungen Jahren wird dieses unangenehme Thema meist auf später verschoben. Im Alter ist die Notwendigkeit einer solche Absicherung schon eher vorhanden, nur dann sind die Tarife nur noch teuer (mit entsprechenden Risikozuschlägen) und mit Gesundheitsprüfung abschließbar. Davon abgesehen kann auch ein junger Mensch, z.B. durch Unfall, zum Pflegefall werden.

Rechtschutz

Die Absicherung von rechtlichen Risiken ist überlegenswert. Auch dieser Vertrag sollte regelmäßig überprüft werden: Arbeitsrecht wird überflüssig, durch den Umzug vom eignen Haus in eine Mietwohnung kann der Mieterschutz sinnvoll werden.

Unfall-Versicherung

Unfall-Versicherungen sind im Ruhestand optional

Unfallversicherung

Im Erwerbsleben ist es wichtig, das Unfallrisiko abzusichern. Nach einer schweren Verletzung ist es evtl. nicht mehr (oder nur noch eingeschränkt) möglich, dem bisherigen Beruf nachzugehen. Dies ist mit entsprechenden Gehaltseinbußen verbunden, die durch die Unfallversicherung abgedeckt werden können. Dieses Risiko ist im Ruhestand nicht mehr gegeben.

Allerdings ist noch das Risiko vorhanden, dass Sie nach einem Unfall gehandicapt sind und daher ihr Haus barrierefrei umbauen müssen. Eine Unfallversicherung deckt diese mitunter sehr teuren Baumaßnahmen ab. Sie müssen abwägen, ob Sie entsprechende Risiken absichern möchten. Durch eine Reduzierung der Versicherungssumme lassen sich Beiträge sparen.

Risiko-Lebensversicherung

Dieses Produkt macht nur noch Sinn, sofern Schulden vorhanden sind, um die Familie im Todesfall abzusichern.


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Überflüssige Versicherungen im Ruhestand

Diese Versicherungsprodukte können Sie kündigen – am besten sofort. Mit dem eingesparten Geld ist sicher ein schöner Restaurantbesuch, wenn nicht sogar ein kleiner Urlaub möglich.

Berufsunfähigkeit

Der Versicherungsvertrag läuft nicht zwangsläufig aus, wenn Sie in den Ruhestand gehen (z.B. gerade bei vorzeitigem Renteneintritt). Kündigen Sie die Versicherung daher rechtzeitig.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeld-Versicherung wird meistens von Menschen abgeschlossen, die ihre Angehörigen nicht mit ihren Bestattungskosten belasten wollen. Sie ist eigentlich eine kleine Kapitallebensversicherung. Gängige Versicherungssumme sind dabei z.B. EUR 7.500 oder EUR 5.000. Dieser Betrag wird nach dem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dafür müssen Sie monatliche Beiträge leisten, wobei das meiste wird gar nicht ange- spart, sondern für Verwaltungs- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft verwendet wird.

Oftmals werden Sterbegeldversicherung erst in höherem Alter abgeschlossen, z.B. mit 65 Jahren und einer Laufzeit von 20 Jahren. Bei einer Versicherungssumme von EUR 5.000 werden jedoch über EUR 7.000 an Beiträgen einbezahlt. Besser wäre es, diese Beträge auf einem Tagesgeldkonto anzusparen. Selbst wenn dies gar nicht verzinst würde, bleibt mehr übrig. Die Erben können damit die geplanten Beerdigungskosten bezahlen und es bleiben noch über EUR 2.000 übrig.


 

Versicherungen sparen

Auch im Ruhestand sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Versicherungsverträge optimiert werden können.

Fazit

Sie sehen, bei Versicherungen besteht viel Optimierungspotential. Selbst wenn Sie für bestimmte Risiken weiterhin den Versicherungsschutz nutzen wollen sollten Sie Ihre Produkte regelmäßig überprüfen lassen. In den meisten Fällen gibt es gute Alternativen. Entweder können Sie die gleiche Leistung zu einem günstiger Preis beziehen. Oder Sie bezahlen zwar die selbe Versicherungsprämie wie bislang, erhalten dafür aber einen umfangreicheren Versicherungsschutz.

Bei Fragen zu diesen Themen sind wir gerne für Sie da. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten, Telefon: 0831 20691570

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne – nehmen Sie mit Kontakt mit mir auf.

Telefon: 0831 2069157-0

E-Mail: willkommen@florian-herfurth.de

Bild von Florian Herfurth 

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