Die Betreuungsverfügung hingegen ist eine Empfehlung an das zuständige Gericht, wer im Falle einer Betreuungsanordnung als Betreuer ernannte werden sollte. Auch ist der umgekehrte Fall möglich, indem Personen ausgeschlossen werden, die keinesfalls als Betreuer agieren sollen. Sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen wird das Gericht i.d.R. dieser Empfehlung folgen.

Ich empfehle meinen Kunden in den meisten Fällen, besser eine Vorsorgevollmacht als eine Betreuungsverfügung abzuschließen. Der Bevollmächtigte kann einfacher als ein Betreuer agieren und muss sich nicht mühsam mit dem Gericht abstimmen. Dadurch können Sie die Angehörigen entlasten, die sich später einmal um Sie kümmern sollen.

Ich unterstütze meine Kunden bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung, führe aber keine rechtliche Beratung durch. Ich greife in meinem Netzwerk auf kompetente Dienstleister (z.B. Rechtsanwälte, Notare oder Spezialanbieter) zurück um Ihnen hierdurch eine rechtssichere Betreuungsverfügung erstellen zu lassen. Ich berate Sie, welche unterschiedlichen Möglichkeiten bestehen, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Dienstleister haben und welche Kosten hierdurch für Sie entstehen können.