Vermögensschutz

Immer mehr Risiken und Gefahren machen es erforderlich, sich aktiv um den Vermögensschutz zu kümmern

Ihr Vermögen unterliegt immer größeren Gefahren: die Inflationsrate zieht auf 3% an, links-rot-grüne Politiker bringen sich – passend zur Bundestagswahl in vier Monaten – bereits mit Forderungen nach deutlichen Steuererhöhungen in Stellung. Sogar der IWF forderte eine einmalige Sondersteuer in Deutschland in Höhe von 10%. Und dies bereits 2014, zur Beseitigung der Schäden aus der Finanzkrise 2008. An die Corona-Krise war zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht zu denken. Hierdurch sind aber wesentlich höhere Schulden der Staaten entstanden. Neben der Ausgabe neuer Staatsanleihen werden einige Länder dabei durch höhere Steuern und einmalige Zwangsabgaben ihre Bürger belasten. Die rechtliche Voraussetzung dafür ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes geschaffen.

Ich stelle Ihnen heute vor, welche anderen Risiken drohen und was Sie für Ihren Vermögensschutz tun können. Weiterlesen

Notfallordner für Unternehmer

Notfallordner Unternehmer

Jeder Unternehmer sollte alle wichtigen Dokumente in einem Notfallordner zusammenstellen

In 10 Schritten selbstbestimmt in die Zukunft blicken mit dem Notfallordner für Unternehmer

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darübergemacht, was passieren würde, wenn Sie sich als Geschäftsführer an COVID-19 infizieren würden und für mehrere Wochen in Quarantäne müssten? Wäre ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens in diesem Fall geschult und berechtigt, kurzfristig einzuspringen, das Tagesgeschäft fortzuführen und alle relevanten Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen?

Die meisten Unternehmer haben das Thema des privaten und betrieblichen Notfallmanagements für sich durchaus als wichtigen Punkt identifiziert, doch meist scheitert es an einer adäquaten Umsetzung. Nutzen Sie die unfreiwillig durch das Coronavirus gewonnene Zeit, um sich mit Ihrer Unternehmens- und Familienvorsorge zu befassen. Damit Sie dabei nichts Wesentliches vergessen, hat Generationenbanker Florian Herfurth von der Finanzboutique in Kempten einen praxiserprobten Notfallordner entwickelt.

Es kann jeden treffen

Florian Herfurth ist seit fast 30 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Nachdem er sich als Führungskraft in Genossenschafts- und Großbanken im Bereich der Vermögensanlage einen umfassenden Wis- sensschatz angeeignet hatte, machte sich der Finanzexperte mit seiner eigenen Finanzboutique selbständig. „Nur so kann ich meine Kunden ehrlich und unabhängig beraten. Während viele Mitbewerber nur hausinterne Produkte verkaufen, greifen wir auf die gesamte Marktpalette zurück, um ein perfekt auf die Bedürfnisse unseres Kunden zugeschnittenes Portfolio zu entwerfen“, erklärt Herfurth den Schritt in die Selbständigkeit. Seine langjährigen Erfahrungen teilt der Generationenbanker in seinem Buch „Der goldene Herbst – Finanzplanung für Ihren Ruhestand“.

Bei der Unternehmens- und Familienvorsorge möchte Herfurth möglichst alle erreichen. „Denn es betrifft jeden, egal, in welchem Alter und unabhängig von der finanziellen Situation. Es ist zwar statistisch gesehen unwahrscheinlicher, dass ein junger Mensch beispielsweise durch eine schwere Krankheit handlungsunfähig wird, doch gerade dann kann es besonders relevant sein, dass umfassende Vorkehrun- gen getroffen wurden“, so der Geschäftsführer. Wurden eine Patienten-, Betreuungs- und Bestattungsverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt und ein Testament hinterlegt, kann den Wünschen des Betroffenen folgend entschieden werden.

Für den Ernstfall bestens gerüstet

Ob Unfall, Krankheit oder Tod – unerwartete und gravierende Lebensereignisse sind sowohl für die direkt Betroffenen als auch deren Angehörige emotional belastend. Umso wichtiger ist es dann, sich ganz auf die Familie konzentrieren und füreinander da sein zu können, anstatt sich mit belastenden bürokratischen Fragen auseinandersetzen zu müssen. Auch ein erfolgreiches Unter- nehmen ist darauf angewiesen, den Betrieb im Ernstfall ohne den Geschäftsführer nach seinen Vorgaben und Zielen entsprechend aufrechtzuerhalten. „Aufgrund dessen gibt es zwei Versionen unseres Notfallordners – für Privatpersonen und Unternehmer. Der Ordner ist so konzipiert, dass von den Finanzen über die gesundheitlichen sowie sicherheitstechnischen Bestimmungen bis hin zu den Versicherungen und Immobilien an alles gedacht und für jede Eventualität vorgesorgt ist“, erklärt Herfurth den insgesamt zehn Bereiche umfassenden Ordner, dessen Vorlagen zusätzlich in digitaler Form erhältlich sind.

Mittels Checklisten zu verschiedenen Szenarien kann ermittelt werden, in welchen Bereichen noch dringend Handlungsbedarf besteht. „Stimmt die Absicherung für meine Familie und mein Unternehmen noch? Sind betriebliche Vertretungsprozesse klar geregelt? Hat sich an meiner familiären oder unternehmeri- schen Situation etwas geändert, sodass Nachfolgeregelungen neu bewertet werden müssen?“, wirft der Generationenbanker zu klärende zentrale Fragen in den Raum. „Was viele nicht wissen, ist, dass das Unternehmensrecht stärker wiegt als das Erbschafts- recht. Um eventuelle Unstimmigkeiten von vornherein auszuschließen, arbeiten wir mit hochqualifizierten Steuer- und Rechtsspezialisten zusammen“, versichert Herfurth, der seinen Kunden bei der Erstellung ihres persönlichen Ordners fortwährend beratend zur Seite steht. Wer alle thematischen Schwerpunkte sorgfältig berücksichtigt, ist für jedwedes unerwartete Ereignis bestens gerüstet, denn der Notfallordner wurde anhand langjähriger Praxiserfahrung entwickelt und hat bereits zahlreiche Unternehmer überzeugt.

Lesen Sie den gesamten Presseartikel hier: Allgäuer Wirtschaftsmagazin – Notfallordner

Die Patientenverfügung – ein Muss für jeden Volljährigen

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen

Mit einer Patientenverfügung den eigenen Willen für Notfälle hinterlegen

Nicht nur bei älteren Menschen kann es vorkommen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Willen zu äußern. Gerade bei schwerer Krankheit und bei Unfällen ist es aber dringend notwendig, eine Anweisung an die behandeln Ärzte zu erteilen, welche Behandlung gewünscht – und viel wichtiger noch – was nicht gewünscht ist. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Patientenverfügung geschaffen.

Auch für junge Menschen empfehlenswert

Dies kann bei jungen, gesunden Menschen (denken Sie an den Unfall des durchtrainierten Top-Sportlers Michael Schumacher) ebenso notwendig sein wie bei lebenserfahrenen Männern und Frauen, die an körperlichen Gebrechen leiden. Die medizinische Behandlung im letzten Lebensjahr kostet durchschnittlich so viel, wie alle anderen Jahre zusammen. Dies können sich z.B. auch unseriöse Heimbetreiber zunutze machen, indem sie an ihren Bewohnern alle (möglichst ertragsbringenden) Behandlungen durchführen. Ob diese nun notwendig sind und dem Wohle des Patienten dienen ist dahingestellt. Wer sich nicht mehr äußern kann und seinen Willen nicht schriftlich hinterlegt hat, ermöglicht „schwarzen Schafen“ ein leichtes Spiel.


Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten, wie eine Patientenverfügung erstellt wird. Wir haben Spezialanbieter getestet und für unsere Kunden Sonderkonditionen verhandelt.


Noch viele Menschen haben keine Patientenverfügung

Aus meiner Praxis weiß ich, dass es noch immer zahlreiche Menschen gibt, die nicht eine solche Regelung für sich und ihre Familie erstellt haben. Andere haben bereits eine Patientenverfügung abgeschlossen haben. Der Inhalt ist jedoch oftmals veraltet. Der medizinische Fortschritt bietet neue Möglichkeiten, es kommt auch vor, dass sich die persönlichen Ansichten aufgrund von veränderter familiärer oder gesundheitlicher Situation verändert hat. Eine Patientenverfügung sollte daher regelmäßig – einmal pro Jahr ist empfehlenswert – auf Aktualität hin überprüft werden.

Sofern der Entschluss zur Erstellung einer Patientenverfügung getroffen wurde, gehen die meisten hierfür zum Notar. Dies ist eine Möglichkeit, die jedoch teuer ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden sollte, wofür jedes Mal weitere Kosten entstehen.

Spezialanbieter empfehlenswert

Spezialanbieter bieten hier gute Lösungen an. Anhand von medizinisch und rechtlich exakt ausgearbeiteten Formulierungen lässt sich mit einem Fragebogen eine individuelle Patientenverfügung erstellen, oftmals gibt es in einer Paketlösung noch zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Kosten sind dabei wesentlich günstiger als jene des Notars. Eine notarielle Beurkundung (oder auch die günstigere Beglaubigung) ist in jenen Fällen angebracht, in denen es zu Streit in der Familie über die in der Patientenverfügung hinterlegten Anweisungen kommen könnte.


Sie möchten Sie beraten lassen, wie eine Patientenverfügung am besten erstellt werden kann? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten. Jetzt anrufen oder gleich Termin vereinbaren.


Patientenverfügung online

Formulare aus dem Internet sind oft kostenfrei, aber selten ausreichend genau formuliert

Kostenfreie Formulare sind oft nicht ausreichend formuliert

Weniger empfehlenswert sind kostenfreie Formulare aus dem Internet, da daraus oft keine ausreichend präzise medizinischen Formulierungen an die behandelnden Ärzte hervorgeht. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wohl kein Laie in der Lage ist, die Inhalte fachlich sauber niederzuschreiben. Von selbst erstellten Dokumenten ist daher in jedem Fall abzuraten. Ratsam ist auch, in einer ruhigen Minute ein Gespräch mit dem vertrauten Hausarzt zu führen, der über die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten beraten kann.

Patientenverfügung muss im Notfall schnell gefunden werden

Durchschnittlich dauert es drei Tage, bis eine Patientenverfügung bei den behandelnden Ärzten vorliegt. Dies ist viel zu lange, da die Entscheidungen mit großen Auswirkungen auf die künftige Gesundheit kurz nach dem Notfall getroffen werden müssen. Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie bei Bedarf nicht schnell gefunden wird. Empfehlenswert sind daher auch Services wie ein Aufkleber mit Download-Code auf der Krankenversichertenkarte. Danach suchen Notfallmediziner und Sanitäter umgehend, schon alleine im die Kosten abrechnen zu können. Mittels Smartphone lässt sich die Patientenverfügung so schnell abrufen und zeigt den Willen des Patienten auf. Aufbewahrt wird eine Patientenverfügung am besten in einem Notfallordner, in dem auch andere wichtige Dokumente (oder Kopien davon) hinterlegt sind.

Erstellen Sie daher zeitnah eine Patientenverfügung bzw. überprüfen Sie sie auf Aktualität. Sprechen Sie darauf auch Ihre Familie und Freunde an. Sie werden es Ihnen spätestens dann danken, wenn ein Notfall eingetreten ist.

Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten, Telefon: 0831 20691570

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne – nehmen Sie mit Kontakt mit mir auf.

Telefon: 0831 2069157-0

E-Mail: willkommen@florian-herfurth.de

Bild von Florian Herfurth 

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