Maturity-ETFs erleichtern effiziente Ruhestandsplanung

Maturity-ETFs: eine attraktive Alternative zu direkten Anleihen-Investments

Maturity-ETFs werden auch als Fälligkeitsanleihen-ETF bezeichnet

Maturity-ETFs sind eine neue Anlageform mit einem festen Laufzeitende

Anleihen sind wieder im Fokus – und das aus gutem Grund. Mit den Maturity-ETFs, zu Deutsch „Fälligkeitsanleihen-ETFs“, haben Anleger eine einfache Möglichkeit, in den Anleihenmarkt einzusteigen und ihre finanziellen Ziele planbar zu erreichen. Die jüngste Einführung mehrerer neuer Maturity-ETFs durch führende ETF-Anbieter hat großes Interesse geweckt und zeigt, dass dieses innovative Anlageprodukt auf breites Anlegerinteresse stößt. Alles wichtige dazu lesen Sie in diesem Blog-Artikel.

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Immobilienteilverkauf

Immobilienteilverkauf

Der Immobilienteilverkauf ist eine interessante Option für Hausbesitzer

Liquiditätsengpass im Ruhestand

Bei den meisten Immobilienbesitzern ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung der mit Abstand größte Vermögenswert – wenn nicht sogar der einzige. Wenn zu Beginn des Ruhestands dann das Einkommen wegfällt, wird dies in vielen Fällen von Rente oder Pension nicht kompensiert werden können. Eine Lösung wäre, die Immobilie zu verkaufen und in ein Mietobjekt umzuziehen. Vom Verkaufserlös lässt sich der gewünschte Lebensstandard finanzieren.

Viele Menschen werden diese Variante jedoch nicht bevorzugen, da sie in ihren vertrauten vier Wänden wohnen bleiben möchten. Vor dem Hintergrund der steigenden Immobilienpreise ist dies auch – im Hinblick auf das Gesamtvermögen – sinnvoll. Abhilfe schaffen kann hier ein sogenannter Immobilienteilverkauf. Sie erhalten durch diese Option zusätzliche Liquidität, bleiben in der eigenen Immobilie wohnen und partizipieren mit dem verbliebenen Immobilienteil auch noch an zukünftigen Wertsteigerungen.

Immobilienteilverkauf schafft Abhilfe

Spezialanbieter ermöglichen dieses neue Modell des Immobilienteilverkauf. Bis zu 50% der Immobilie können zum marktüblichen Preis verkauft werden. Gleichzeitig bleiben die bisherigen 100%-Eigenheim-Besitzer kompletter wirtschaftlicher Eigentümer. Sie erhalten mögliche Mieteinnahmen und können auch eigenständig Renovierungen oder Umbauten durchführen. Sofern der Eigentümer älter als 60 Jahre ist, besteht auch keine feste Vertragslaufzeit, bei jüngeren Menschen besteht eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren.

Mehr Optionen für Erbengemeinschaften

Bei Erbengemeinschaften sind sich die Erben oft nicht einig, wie mit der geerbten Immobilie verfahren werden soll. Ein Teil möchte die Immobilie halten um sie selbst zu beziehen oder zu vermieten. Andere Erben legen mehr Wert auf Liquidität und möchten verkaufen. Wenn der Erbe, der die Immobilie halten möchte, nicht über genügend Liquidität zum Ausbezahlen der anderen Erben verfügt, blieb bislang nur der Gang zur Bank um ein Darlehen aufzunehmen. Dies verschlechtert natürlich die Liquidität deutlich, gerade wenn die Immobilie selbst bewohnt werden soll. Auch hier schafft die Möglichkeit des Immobilienteilverkauf eine gute Lösung, die allen Seiten gerecht wird.

Konditionen

Natürlich ist der Anbieter des Immobilienteilverkauf ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen, dass diese Geschäftsmodell anbietet, um damit Geld zu verdienen. So muss für die Nutzung (egal ob durch selbst bewohnen oder vermieten) des verkauften Immobilienteils eine Gebühr bezahlt werden. Dafür ist es möglich, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt wieder komplett zurückzukaufen. Ebenso können weitere Anteile (bis max. 50%) an den Geschäftspartner veräußert werden. Der Teilkäufer hat obendrein das Recht, bei einem späteren Komplettverkauf durchzuführen und hierfür eine Maklercourtage zu verrechnen.

Fazit zum Immobilienteilverkauf

Insgesamt finde ich das Modell des Immobilienteilverkauf interessant. Es schafft doch ein deutliches Mehr an Möglichkeiten für Immobilieneigentümer und auch -erben. Kommen Sie bei Fragen jederzeit auf mich zu, ich berate Sie gerne!

Die Finanzboutique GmbH, Westendstraße 9, 87439 Kempten, Telefon: 0831 20691570

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne – nehmen Sie mit Kontakt mit mir auf.

Telefon: 0831 2069157-0

E-Mail: willkommen@florian-herfurth.de

Bild von Florian Herfurth 

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