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Geldanlage für Kinder

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  • Passende Banken und Versicherungen
  • Was ist besser: Geld auf den Namen des Kindes oder den eigenen anlegen?
  • Tipps zur Geldanlage

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Negativzinsen – bald auch für Privatpersonen?

EZB

Banken müssen schon seit einigen Jahren Negativzinsen bei der EZB bezahlen

Vermögensvernichtung durch Negativzinsen

Die Europäische Zentralbank hält an Ihrer Niedrigzinspolitik fest. Dies setzt Banken zunehmend unter Druck. Seit über fünf Jahren müssen sie für ihre eigenen Einlagen bei der EZB einen Strafzins von -0,4% entrichten. Früher erzielten die Kreditinstitute einen nicht unerheblichen Anteil ihres Gewinns aus dem Zinsgeschäft, welcher aufgrund dieser Problematik gravierend eingebrochen ist. Verschiedene Banken haben bereits Negativzinsen für Privatanleger eingeführt oder wägen dies nun intensiv ab.

Negativzinsen auch für Privatanleger

In Baden-Württemberg denken gerade die Sparkassen darüber nach, Negativzinsen nicht nur Unternehmenskunden sondern auch Privatpersonen zu belasten (siehe Bericht des Handelsblatts vom 24.07.2019). Für die ohnehin gebeutelten Sparer wäre dies ein weiterer Schritt zur kontinuierlichen Vermögensenteignung. Die Inflationsrate schlägt bereits mit durchschnittlich mit 2% (= Ziel der EZB) zu Buche. Sollten nun auch noch Negativzinsen belastet werden, wäre dies eine Reduzierung der Kaufkraft von ungefähr 2,5% pro Jahr. Nach zehn Jahren würden nur noch 75% des bisherigen Netto-Vermögens übrig bleiben.

Tendenz ist nicht neu

In einer Umfrage der Bundesbank bei über 1.500 deutschen Banken im August 2017 gab jedes zweite Kreditinstitut an bereit zu sein, bei anhaltend niedrigem oder sogar weiter sinkenden Zinsniveau auch Negativzinsen an Privatpersonen weiterzugeben. Damals war dies nur bei jeder zwölften Bank der Fall, und dann zumeist erst bei größeren Vermögen. Im August 2018 gab die Hamburger Sparkasse bekannt, vermögenden Privatkunden ab einer Einlagesumme von EUR 500.000 mit -0,4% (analog dem EZB-Stafzins für Banken) zu belasten (siehe Fokus-Bericht vom 23.08.2018). Bereits 2016 führte die Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee eine solche Maßnahme ein, um keine zusätzliche Belastung in Ihren Büchern zu haben (siehe Merkur-Bericht vom 11.08.2016).

Schutz vor Negativzinsen

Privatpersonen sollten Schutzmaßnahmen vor Negativzinsen ergreifen.

Schutz vor Negativzinsen für Privatpersonen

Da sich die Tendenz zu Negativzinsen für Privatpersonen fortsetzt sollten Sie prüfen, welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können. Wir empfehlen dazu folgende Schritte:

  • Sprechen Sie mit Ihren Bankberatern über die Situation im jeweiligen Kreditinstitut. Gerade Banken mit Verlusten oder geringen Eigenkapitalquoten könnten eher zur Einführung von Negativzinsen gezwungen sein. Lassen Sie sich die Stellungnahme auch schriftlich geben.
  • Tendenziell werden eher größere Vermögen belastet. Halten Sie daher pro Bank nicht mehr als EUR 100.000 an Geldanlagen (dies ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, da Einlagen ohnehin nur bis EUR 100.000 (pro Bank pro Person) durch die Einlagensicherung geschützt sind.
  • Guthaben, die wahrscheinlich nicht in den nächsten ein bis zwei Jahren für Anschaffungen oder den persönlichen Lebensunterhalt verwendet werden, sollten längerfristig investiert werden.
  • Prüfen Sie alternative Anlagen. Z.B. unsere Anlagestrategie „Vermögenssicherung“, womit langfristig der reale Kapitalerhalt (= Ausgleich der Inflationsrate) sichergestellt sein sollte.
  • Wechseln Sie zu Banken, die noch eine – im Rahmen des aktuellen Zinsumfeldes – attraktive Guthabenverzinsung bieten. Unsere Kooperationspartner bieten aktuell (Stand 25.07.19) 0,36% p.a. auf Tagesgeld und 0,44% für Festgeld mit vier Monaten Laufzeit.
  • Als Alternative können auch Edelmetalle wie Gold in Ihrer Anlagestrategie beigemischt werden. Sie erhalten hier zwar keine Zinserträge. Edelmetalle sollten jedoch zur Stabilisierung Ihres Vermögens beitragen.
  • Informieren Sie sich über weitere Geldanlage-Möglichkeiten. Z.B in unserem kostenfreien Ratgeber „Geldanlage für den Ruhestand“
Florian Herfurth vor der EZB

Florian Herfurth – Autor dieses Blog-Artikels – vor der EZB in Frankfurt

Fazit

Es ist (noch) kein Anlass zur Panik geboten. Sollten Sie von Ihrer Bank über die Einführung von Negativzinsen für Privatpersonen informiert werden, ist ein Wechsel der Bankverbindung sehr überlegenswert. Nutzen Sie die oben beschriebenen Gegenmaßnahmen. Bei Fragen sind wir telefonisch und persönlich gerne für Sie da.

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Bild von Florian Herfurth 

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